Care Campus Harz


Recht auf Verwahrlosung
Im Spannungsfeld zwischen Verantwortung und Selbstbestimmung

Gibt es ein ausgewiesenes Recht auf Verwahrlosung für Menschen mit psychischen Störungen, geistiger Behinderung oder für psychisch Kranke und körperlich Behinderte? Oder ist Verwahrlosung Ausdruck eines massiven Leidensdrucks und erheblicher Hilfebedürftigkeit der Betroffenen? Diese Fragen stellen sich, da eine umfangreiche gesellschaftliche Teilhabe sowie die größtmögliche Selbstständigkeit und Autonomie erklärte Zielsetzungen in der Betreuung sind. Die Folgen von Selbstvernachlässigung und Desorganisation können jedoch soziale Isolation und ablehnende Haltung des sozialen Umfelds bedeuten. Alltägliche Handlungen können nicht mehr durchgeführt werden und Betroffene lehnen häufig, z.B. aus Scham, Hilfsangebote ab.  Die Fortbildung will den Blick schärfen für situative Verhaltensmuster und auf mögliche Hintergründe und Ursachen verweisen. Gefahrenquellen und Risiken müssen eingeschätzt werden. Es gilt Grenzen und Möglichkeiten der Hilfe für zu erkennen sowie eigene Norm- und Wertvorstellungen, u.a. hinsichtlich Ordnung und Sauberkeit, zu reflektieren.

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Inhalte
· Selbstbestimmung & Teilhabe als Ziel in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung 
· Grundbedürfnisse des Menschen
· Verwahrlosung als Symptom , das Messie-Syndrom in Bezug auf Behinderung 
· Psychische, körperliche und lebensgeschichtliche Kausalitäten
· Die Bedeutung der sozio-emotionalen Entwicklung
· Das haltgebende, validierende Umfeld
· Möglichkeiten und Grenzen der Hilfe

Zielgruppe
Pflegefach- und Pflegehilfskräfte aller Settings, Betreuungskräfte, Mitarbeitende aus der Eingliederungshilfe, Interessierte

Referentin
Dagmar Rudy, Dipl.-Pädagogin, systemische Supervisorin (DGSF e.V.), Psychotherapeutin

Seminargebühr
468,00 EUR
inkl. Speisen und Getränken 

Termin
24.-25.08.2026, Neinstedt
Jeweils 09:00 – 16:00 Uhr

Dieses Seminar wird in Kooperation mit der Evangelischen Stiftung Neinstedt durchgeführt. Anmeldungen bitte an: diakonie-kolleg-lindenhof@neinstedt.de; Tel.: 03947 99 130